| Ein durchschnittliches Ejakulat enthält in der Regel ca. 8-12 Milliarden Samenzellen. Geht man von einer Vorwärtsbeweglichkeit von 50% aus und legt die im Tierzuchtgesetz vorgeschriebene Samenzelldosis von 500 Millionen vorwärtsbeweglichen Samenzellen aus, so lassen sich aus einem Ejakulat zwischen vier und acht Portionen gewinnen. [...] Pferdezucht ist mittlerweile ein "Produktionsverfahren" der "Ware" Pferd geworden. Teuer und zeitintensiv: Die Zucht von Pferden, die früher meist den bäuerlicher Hand lag, ist nun ein Geschäftsvorhaben, wenn auch immer noch sehr viele hervorragende Sport- und Zuchtpferde gerade aus alteingesessener Züchterhand und deren profilierten Stutenstämmen kommen. [...] War der Hengsthalter früher bei Abschluß eines Deckvertrages lediglich verpflichtet, die vereinbarte Dienstleistung, nämlich das Decken der betreffenden Stute durch seinen Hengst zu erbringen, ist jetzt die Sachlage eine völlig andere: Mit der Gewinnung der Spermas durch die Samenabnahme und die Aufbereitung zum versandfertigen Sperma handelt es sich nunmehr um ein PRODUKT und unterliegt somit im Verkauf auch der PRODUKTHAFTUNG, d. h. der Hengsthalter hat die Pflicht, ein vollwertiges, qualitativ gutes Produkt zu liefern. Das Tierzuchtgesetz regelt den Handel mit Equidensperma und nennt hierfür ganz klar umschriebene Qualitätskriterien bezüglich Samendichte, Vorwärtsbeweglichkeit und Gesamtsamenzelldosis. Werden diese nachweisbar nicht erfüllt, bietet sich dem Käufer, spricht Züchter ganz klar die Möglichkeit, Regreßansprüche anzumelden! Dohmen, a.a.O. | | | Das muß er aber erst einmal nachweisen! Ob sich für den Züchter dadurch die Rechtslage verbessert, wage ich zu bezweifeln. Auch der Sprung als solcher war nicht das, was er suchte. Er ist letzten Endes am Fohlen interessiert, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sich die Wahrscheinlichkeit der Trächtigkeit deutlich erhöht, mag sich die Sache für den Züchter rechnen. Dazu muß aber auch der Tierarzt mitspielen, der die Besamung vornimmt, wenn der Züchter ist nicht selber macht, und der Züchter muß seine Stute genau kennen, um den Zeitpunkt des Eisprungs abzupassen. Der Hengst sollte es wissen, spielt aber bei der künstlichen Besamung ja nicht mehr mit. Da der Züchter über die Zuchtwertschätzung an der sogenannten Eigenleistung des Hengstes interessiert sein muß, ergibt sich für den Hengsthalter der Zwang, sein Tier gezielt im Turniersport einzusetzen. Dieser Einsatz widerspricht dem normalen Tagesgeschäft eines Deckhengstes, der im Natursprung zur Verfügung stehen muß. Ein weiterer Grund, die künstliche Besamung vorzuziehen. | Noch ein Grund, den vor allem die Hengsthalter für sich sehen, ist die schnelle Amortisierung ihres Hengstes nach dem Kauf. Sieht man sich die Preise an, die für junge Hengste meist schon unmittelbar nach der Körung gezahlt werden, so ist eins schnell klar: >>>>> kein Hengst kann diesen Preis im Verlauf seines Lebens als Deckhengst jemals im Natursprung wieder eindecken <<. Es ist also letztendlich auch ein Rechenexempel, seinen Hengst möglichst früh in den Besamungseinsatz zu bringen. Dohmen, a.a.O. | | |
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