Liebe Pferdefreunde!
Öffentlich bestellt und vereidigt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation, die sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterzogen haben. Ihre Arbeit steht unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Behörden.
Ö.b.v. Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln, was bedeutet, dass sich Dritte, denen die Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse verlassen können. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers; denn er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Aus diesem Grunde werden ö.b.v. Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt, wenn nicht ausschließlich beauftragt.
Ö.b.v. Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Wer ö.b.v. Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. Aber nicht nur im Schadensfall, in dem ein Pferd verwickelt ist und ein Wertgutachten benötigt wird, kann ich helfen. Immer dann, wenn es um eine unabhängige, objektive, fundierte Beratung im Zusammenhang mit Pferden geht, bin ich als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gefragt. So zum Beispiel bei
- Existenzgründungen,
- Unternehmensumgestaltungen,
- Pferdekauf und Pferdeverkauf,
- Zuchtentscheidungen,
- Haltungs-, Umgangs- oder Fütterungsfragen,
- Berittproblemen u.v.m.
| Ich würde mich freuen, wenn ich auch Ihnen sachverständig behilflich sein könnte.

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