
| | | Frank Richter, Rechtsanwalt | | | | |
| Tierschutzverfügung: Urteil endgültig Stacheldraht als Einzäunung von Pferdeweiden tierschutzwidrig
Stacheldraht
Ratgeber von › Frank Richter | | |
Eine Pferdeweide war mit Stacheldraht und Breitbandlitze eingezäunt. Dabei war die Litze mit einfachen Isolatoren an denselben Pfosten wie der Stacheldraht befestigt. Der maximale Abstand der Litze vom Stacheldraht betrug 10 cm. Nach oben schloss ein Stacheldraht den Zaun ab. Die Pferde waren also nicht geschützt davor, den Stacheldraht zu berühren. Die Litze war zwar grundsätzlich gut sichtbar, nicht verletzungsträchtig und zur Absicherung des Stacheldrahtes nach innen geeignet. Nach Feststellung der amtlichen Tierärztin war jedoch der Abstand zwischen Litze und Stacheldraht nicht ausreichend, um die Pferde an der Berührung des Stacheldrahtes zu hindern.
Die daraufhin erlassene Tierschutzverfügung forderte für die Haltung von Pferden auf der Weide, dass mittels gut sichtbarer, nicht verletzungsträchtiger Absperrung ein Mindestabstand von 50 cm zwischen den Pferden und dem Stacheldraht erreicht wird. Die Höhe der Absperrung sei der Größe der Pferde anzupassen.
Der Beklagte wendete sich gegen die tierschutzrechtliche Verfügung. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 21.10.2004 abgewiesen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte keinen Erfolg und wurde mit Beschluss vom 16.01.2006, AZ.: 11 LA 11/05 abgewiesen.
Das OVG bezog sich bei der Entscheidungsfindung auf die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und auf die niedersächsischen "Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden". Danach sind Stacheldrähte als alleinige Begrenzungen ungeeignet und könnten nur toleriert werden, wenn sie in ausreichend großem Abstand durch einen weiteren, gut sichtbaren Innenzaun so gesichert sind, dass ein direkter Kontakt zwischen Pferd und Stacheldraht verhindert wird. Ein im Vergleich zu anderen Zaunarten deutlich höheres Verletzungsrisiko bei Stacheldrahteinzäunung ergibt sich daraus, dass Pferde Fluchttiere sind und deshalb in Stresssituationen zu Panikreaktionen neigen. Berührt ein Pferd Stacheldraht, so kann es durch den durch die Stacheln verursachten Schmerz zu einer Schreckreaktion kommen, die dazu führt, dass das Tier weiter in den Zaun hineinläuft oder sich darin verfängt. Dadurch entstehen häufig gravierende Verletzungen.
Die Einlassung des Klägers, dass auch Bullen auf der Weide gehalten werden sollten und deshalb der Zaun in der vorliegenden Art erforderlich sei, wies das OVG zurück. Die Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben müsse in jedem Einzelfall das Verhaltensmuster der betreffenden Tierart berücksichtigen. Es bestehe keine Veranlassung, eine tierschutzwidrige Haltung von Pferden hinzunehmen, weil diese mit Bullen auf derselben Weide gehalten werden sollen. Außerdem sei die gemischte Haltung von Pferden und Rindern, hier Bullen, bei der beschriebenen, kombinierten Zaunart möglich.
| Kontakt | | Frank Richter | Rechtsanwaltskanzlei Frank Richter | | Kastanienweg 75a | 69221 Dossenheim | E-Mail › Frank Richter | » www.reitrecht.de | Tel. +49 - (0) 6221 - 727-4619 | Fax +49 - (0) 6221 - 727-6510 | Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum vereinsinternen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
Siehe auch Ausgabe 344, Ratgeber: › : Reitrecht Ausgabe 346, Ratgeber: › : Ausreiten Ausgabe 347, Ratgeber: › : Ausreiten II Ausgabe 348, Ratgeber: › : Ausreiten III Ausgabe 349, Ratgeber: › : Ausreiten IV Ausgabe 351, Ratgeber: › : Ausreiten V Ausgabe 352, Ratgeber: › : Ausreiten VI Ausgabe 378, Ratgeber: › : Pferdeauktionsrecht Ausgabe 389, Ratgeber: › : Hängerleihe Ausgabe 390, Ratgeber: › : Hängerleihe 2 Ausgabe 391, Ratgeber: › : Hängerleihe 3 Ausgabe 392, Ratgeber: › : Hängerleihe 4 Ausgabe 403, Ratgeber: › : Haftung von Tierärzten Ausgabe 404, Ratgeber: › : Tierärzte, Mangelbeseitigung Ausgabe 405, Ratgeber: › : Tierärzte, Schadenersatz Ausgabe 411, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung Ausgabe 412, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung 2 Ausgabe 413, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung 3 Ausgabe 414, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung 4 Ausgabe 415, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung 5 Ausgabe 416, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 5 Ausgabe 417, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 6 Ausgabe 418, Ratgeber: › : An- bzw. Verkaufsuntersuchung, 7 Ausgabe 433, Ratgeber: › : Verkehrsunfall Ausgabe 438, Ratgeber: › : Fütterung - Vertragsanpassung Ausgabe 443, Ratgeber: › : Kündigung Ausgabe 444, Ratgeber: › : Schaden Ausgabe 445, Ratgeber: › : Haftung Ausgabe 446, Ratgeber: › : Tierhandel Ausgabe 447, Ratgeber: › : Homepage-Haftung Ausgabe 448, Ratgeber: › : Musik, Bilder, Gästebücher Ausgabe 449, Ratgeber: › : Impressum Ausgabe 450, Ratgeber: › : Abmahnung I Ausgabe 451, Ratgeber: › : Abmahnung II Ausgabe 452, Ratgeber: › : Abmahnung III Ausgabe 453, Ratgeber: › : Abmahnung IV Ausgabe 454, Ratgeber: › : Einstallungsvertrag Ausgabe 455, Ratgeber: › : Verbrauchsgüterkauf Ausgabe 456, Ratgeber: › : Beweislastumkehr Ausgabe 457, Ratgeber: › : Versichert? Ausgabe 458, Ratgeber: › : Notdienst Ausgabe 459, Ratgeber: › : Telereiz Ausgabe 460, Ratgeber: › : Verjährung Ausgabe 461, Ratgeber: › : Notmaßnahme Ausgabe 462, Ratgeber: › : Zumutbarkeit Ausgabe 463, Ratgeber: › : Plötzlich erkrankt Ausgabe 464, Ratgeber: › : Haftungsausschluß Ausgabe 465, Ratgeber: › : Tierarzthaftung Ausgabe 466, Ratgeber: › : Vertragspflichten Ausgabe 467, Ratgeber: › : An- oder Verkaufsuntersuchung Ausgabe 468, Ratgeber: › : Offenbarungspflicht Ausgabe 469, Ratgeber: › : Individualvereinbarungen Ausgabe 470, Ratgeber: › : Expertenhaftung Ausgabe 471, Ratgeber: › : Stalltierarzt Ausgabe 472, Ratgeber: › : Schadensersatz Ausgabe 473, Ratgeber: › : Krankheiten als Mangel Ausgabe 474, Ratgeber: › : Telereizgeräte Ausgabe 475, Ratgeber: › : Verbotsnorm Ausgabe 476, Ratgeber: › : Verhaltensstörungen Ausgabe 477, Ratgeber: › : Ermessenspielraum Ausgabe 478, Ratgeber: › : Sponsoring Ausgabe 479, Ratgeber: › : Sonderumlage Ausgabe 480, Ratgeber: › : Umlagepflicht Ausgabe 481, Ratgeber: › : Kündigungsverzug Ausgabe 485, Ratgeber: › : Kaufpreisminderung Ausgabe 486, Ratgeber: › : Stallbesucher verurteilt Ausgabe 490, Ratgeber: › : Gnadenbrot Ausgabe 491, Ratgeber: › : Rückgabeanspruch Ausgabe 494, Ratgeber: › : Sachmangel Ausgabe 495, Ratgeber: › : Beschaffenheit Ausgabe 496, Ratgeber: › : Rechtsmangel Ausgabe 497, Ratgeber: › : Rücktritt Ausgabe 498, Ratgeber: › : Beweisprobleme Ausgabe 499, Ratgeber: › : AGB und Auktionen Ausgabe 500, Ratgeber: › : Unternehmereigenschaft Ausgabe 501, Ratgeber: › : Vertragsfreiheit Ausgabe 502, Ratgeber: › : Vertragsabfassung Ausgabe 503, Ratgeber: › : Equiden-Pass
| |